Die nächsten Spiele der JFV Varel


19.November 2021

Liebe Vorstände, liebe Ehrenamtlichen, liebe Übungsleitenden,

im Rahmen der aktuellen Infektionslage hat der Landkreis Friesland eine Allgemeinverfügung erlassen, die auch den Sport betrifft.

 

Hiermit informieren wir Euch über die wichtigsten Punkte:

Sport drinnen / in gedeckten Anlagen ist nur noch unter Einhaltung der 2G Regel erlaubt.

Sport draußen mit Nutzung der Umkleiden und Duschen ist nur noch unter Einhaltung der 2G

Regel erlaubt. Sport draußen ohne Nutzung der Umkleiden und Duschen ist unter Einhaltung der 3G Regel erlaubt. Das Hygienemerkblatt behält seine Gültigkeit mit der Ausnahme, dass die Freiwilligkeit für 2G entfällt.

 

Wichtig: Für Übungsleitende gibt es bei der 2G und 3G Regelung keine Ausnahme! Das heißt,

Übungsleitende die weder über einen Impf- noch Genesenennachweis verfügen, können für die Dauer der Allgemeinverfügung keine Übungsstunden im Innenbereich mehr anbieten und müssen sich vor dem Training/Sport im Außenbereich (ebenfalls) testen (lassen).

Ausgenommen von der Regelung sind:

 

Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18. Jahren

Trainings von Rettungsschwimmern, Schulsport, begleitende Aufsichtspersonen im Rahmen des Erstschwimmunterrichts von Kindern Personen mit Nachweis, die sich aufgrund medizinischer Kontraindikationen nicht impfen lassen können (negativer Testnachweis trotzdem erforderlich).

Die Allgemeinverfügung gilt ab 18.11.2021 bis einschließlich 25.11.2021, eine neue Verordnung des Landes wird in der kommenden Woche erwartet.

Sobald eine neue Verordnung und/oder Allgemeinverfügung vorliegt, werden wir Euch informieren.

Bleibt gesund

Euer KreisSportBund Friesland Team

--

Mit sportlichen Grüßen

KSB Friesland e.V.

Anke van Rijn

Geschäsführerin

Download
Allgemeinverfügung des Landkreises Friesland November 2021
2021_11_16_allgemeinverfuegung.pdf
Adobe Acrobat Dokument 243.0 KB

Hygienekonzept der Fußballabteilung (Stand 18.11.2021)

 

Das Konzept beruht auf den rechtlichen Vorgaben Niedersachsens und des Landkreises Friesland sowie den Empfehlungen der Sportverbände (DOSB, DFB, NFV, Kreissportbund). Bei Änderungen in den Vorgaben und Verordnungen wird das Konzept angepasst.
Grundsätzliches

 

1. Die behördlichen Vorgaben des Landes Niedersachsen, des Landkreises Friesland und der Stadt Varel sind stets zu beachten und befolgen.

 

2. Die Platz- und Hallenbelegungszeiten koordinieren Felix Agostini (felixagostini@gmx.de) und Henning Jacobi (henning.jacobi@agravis.de) in Absprache mit den Trainer*innen.

 

3. Sport in der Halle ist nur noch unter Einhaltung der 2G-Regel erlaubt. Auch für Eltern, die beim Training in der Halle zugucken bzw. beim Abholen ihrer Kinder die Halle oder Kabinenräume betreten, gilt die 2G-Regel.

 

4. Hallensport: Pro Hallendrittel einer Großraumsporthalle ist eine maximale Anzahl von 15 Personen oder eine Fläche von 20 m² pro Person einzuhalten. Außerdem ist darauf zu achten, dass sich unterschiedliche Gruppen in den Gängen und Umkleiden nicht „mischen“.

 

5. Sport im Freiluftbereich mit Nutzung der Umkleiden und Duschen ist nur noch unter Einhaltung der 2G-Regel erlaubt. Auch für Eltern, die beim Abholen ihrer Kinder Kabinenräume betreten, gilt die 2G-Regel.

 

6. Sport im Freiluftbereich ohne Nutzung der Umkleiden und Duschen ist unter Einhaltung der 3G-Regel erlaubt.

 

7. Ausgenommen von der 2G- bzw. 3G-Regelung sind Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren sowie Personen mit Nachweis, die sich aufgrund medizinischer Kontraindikationen nicht impfen lassen können (negativer Testnachweis ist hier trotzdem erforderlich).

 

8. Für Trainer*innen gibt es bei der 2G- bzw. 3G-Regelung keine Ausnahme. Trainer*innen die über keinen Impf- oder Genesenennachweis verfügen, können derzeit kein Trainings-/Spielbetrieb in der Halle anbieten und müssen für den Trainings-/Spielbetrieb im Freiluftbereich einen negativen Test vorweisen.

 

9. Folgende Testnachweise (3G) sind zulässig:
• Selbsttest - unter Aufsicht im direkten Vorfeld des Trainings/Spiels
• Schnelltest von einem Testcenter - 24 Stunden gültig
• PCR-Test vom Arzt - 48 Stunden gültig

 

10. Mit Ausnahme der aktiv sporttreibenden Sportler*innen auf dem Spiel- bzw. Trainingsfeld muss auf der gesamten Anlage ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern zu Personen eingehalten werden, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. Auch für die aktiven Sportler*innen gilt vor und nach der jeweiligen Einheit der Mindestabstand von 1,5 Metern. Dies gilt auch für die dazugehörigen Parkplätze und den Weg zur Sportanlage.

 

11. Zur Nachverfolgung einer möglichen Infektionskette ist zu dokumentieren, welche Personen (Sportler*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen, Schiedsrichter*innen, Zuschauer*innen) wann und wie lange auf der Sportanlage waren. Spätestens 24 Stunden nach der jeweiligen Einheit muss die Teilnehmerliste an die Vereinsverantwortlichen (im Seniorenbereich an Felix Agostini, felixagostini@gmx.de; im Jugendbereich an Henning Jacobi, henning.jacobi@agravis.de) übermittelt werden.

 

Nutzung von Räumlichkeiten
11. Nutzung d. Kabinen & Duschen mit Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern.
a. Plaggenkrug
i. Pro Kabine dürfen sich maximal 8 Personen zeitgleich aufhalten.
ii. Pro Duschraum dürfen sich maximal 4 Personen zeitgleich aufhalten.
b. Riesweg
i. Pro Kabine dürfen sich maximal 4 Personen zeitgleich aufhalten.
ii. Pro Duschraum dürfen sich maximal 2 Personen zeitgleich aufhalten.
c. Aushänge, wie viele Personen sich in den einzelnen Räumen gleichzeitig aufhalten dürfen, sind gut sichtbar platziert.

 

12. Bei der Nutzung der Umkleiden ist eine möglichst umfangreiche Raumdurchlüftung durch das Öffnen der vorhandenen Fenster zu gewährleisten.

 

13. Wichtig: Nach Nutzung der Kabinen und Duschen sind die Trainer*innen für die Einhaltung der vorgegebenen Hygienemaßnahmen (Ausfegen, Auswischen, Wischdesinfektion aller Kontaktflächen) verantwortlich. Dafür notwendige Hygieneausrüstung ist vorhanden.

 

14. Pro Toilettenraum darf sich maximal 1 Person aufhalten. Außerdem gilt dort die Pflicht, ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Ablauf für Mannschaften, Trainer*innen und Spieler*innen
Vor dem Training/Spiel
• Eine Teilnahme am Trainings-/Spielbetrieb ist bei jeglichen Erkältungs- bzw. Krankheitssymptomen, wie Schnupfen, Husten und Fieber, ausgeschlossen. Betreffende Personen bleiben zuhause.
• Mitbringen eigener Getränkeflasche, die zu Hause befüllt wurde.
• Bei Spielen: Abstimmung im Vorfeld mit den Verantwortlichen der Gastmannschaft hinsichtlich des Hygienekonzepts (Hinweis auf 2G- bzw. 3G-Regelung!)
• Sicherstellung, dass 2G-Regel (Hallensport und bei Nutzung von Kabinen und Duschen) bzw. 3G-Regel (Freiluftsport ohne Nutzung der Umkleiden und Duschen) eingehalten wird.
Nach dem Training/Spiel
• Reinigung und Desinfektion des genutzten Trainingsmaterials
• Einhaltung vorgegebener Hygienemaßnahmen in genutzten Kabinen- und Duschräumen: Ausfegen, Auswischen, Wischdesinfektion aller Kontaktflächen
• Gewissenhaftes Verschließen jeglicher Türen auf der Anlage (ins Schloss fallen lassen reicht nicht, bitte sämtliche Schlösser abschließen – Versicherungsschutz!)
• Versand der Teilnehmerliste innerhalb von 24 Stunden
Risiken minimieren - Gesundheit geht vor! Dieser Punkt ist insbesondere ein Appell an den gesunden Menschenverstand. Wenn man bei einer Maßnahme ein ungutes Gefühl hat, sich über die möglichen Risiken nicht im Klaren ist, sollte darauf verzichtet werden!
Bei vorsätzlicher Nichteinhaltung der Vorgaben erfolgt ein Ausschluss der Mannschaft vom Spiel- und Trainingsbetrieb! Der Vorstand behält sich vor, diese Regelungen zu ändern und weist ausdrücklich darauf hin, dass alle Sportler*innen bzw. Eltern und Erziehungsberechtigte die Verantwortung einer möglichen Covid-19-Infizierung selbst tragen.

 

Der Vorstand der Fußballabteilung

Download
Hier die aktuellen Regeln zum Hygienekonzept als Download
Hygienekonzept_181121.pdf
Adobe Acrobat Dokument 156.2 KB

Hier der Link zu den Ergebnissen bei Fußball.de
Hier der Link zu den Ergebnissen bei Fußball.de